Grundseminar
Dieses Seminar sollte jeder „Neuling“ besucht haben.
Montag 17. März bis Freitag 21. März 2025
und
Montag 15. September bis Freitag 19. September 2025
Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden; der Vollziehungsbeamte handelt nur dann rechtmäßig, wenn eine Rechtsvorschrift zum Handeln ermächtigt. Ohne nähere
Rechtskenntnisse wird der Vollziehungsbeamte häufig Fehler begehen, die nicht nur Mehrarbeit verursachen, sondern auch – und dies ist noch viel schlimmer – das Vertrauen der Bürger in die Verwaltung erschüttern. Solche Fehler sind vermeidbar. Das Grundseminar möchte in verschiedenen Rechtsgebieten grundlegende Kenntnisse vermitteln, die für die tägliche Arbeit unverzichtbar sind. Nur ein Vollziehungsbeamter, der sich gut in den
Rechtsgrundlagen seines Berufes auskennt und dessen Verhalten durch praktische Üben geschult ist, kann gegenüber dem Schuldner kompetent auftreten und lässt sich durch Behauptungen des Schuldners nicht verunsichern. Das Seminar vermittelt in seinem
theoretischen Teil (2 Tage) zunächst Grundkenntnisse im Verfassungsrecht, im Zivilrecht und im Strafrecht. Daran anschließend werden die Grundzüge des VwVG NRW erläutert, wobei die Verwaltungsvorschriften und insbesondere die Dienstanweisung für Vollziehungsbeamte berücksichtigt werden. In diesem Rahmen werden die Sachpfändungen (was ist wann, wo und
wie pfändbar?) und die Voraussetzungen der Wohnungsdurchsuchung eingehend behandelt.
Gegenstand des praktischen Teils ist die Organisation der täglichen Arbeit des Vollziehungsbeamten sowie praktische Übungen und Verfahrensabläufe.
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- Was sollte ich ständig mitführen?
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- Statistiken
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- Vordrucke
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- Abrechnungsverfahren
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- Schema zur Bearbeitung eines Vollstreckungsauftrages
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- Verfassen aussagefähiger Vollstreckungsberichte
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- Wie und wo kann ich Forderungen erfolgreich ermitteln?
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- Wie kann ich Probleme bei Teilzahlungen vermeiden?
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- Weitere Arbeitserleichterungen (Abtretungen etc.)
- Sachpfändungen incl. Überblick über die Verwertungsmöglichkeiten
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Sämtliche Übungen/Vollstreckungsberichte basieren auf tatsächlichen Fällen aus der Praxis. Anschließend werden die vermittelten Kenntnisse in Rollenspielen vertieft. Die Teilnehmer lernen hierdurch, die von ihnen zu bearbeitenden Vollstreckungsaufträge schnell und effizient zu bearbeiten. Neben der Erledigung durch Zahlung werden auch andere Möglichkeiten aufgezeigt, wie einVollstreckungsauftrag erfolgreich bearbeitet wird.
Bitte bringen Sie folgende Rechtsgrundlagen mit: ZPO, VwVG NRW incl. Ausführungsverordnung und Verwaltungsvorschriften. Eine Dienstanweisung für Vollziehungsbeamte kann im Seminar erworben werden.
Teilnehmer: Angehende Vollziehungsbeamte
Referent/in: Theorie:
Herr R. Plastrotmann, Direktor Amtsgericht Schleiden
Praxis:
Herr O. Stolz, Vollziehungsbeamter der Stadt Lünen
Herr F. Altmann, Vollziehungsbeamter Stadt Netphen
Preis für Mitglieder Nichtmitglieder
Seminar 900,00 € 1.020,00 €
Unterkunft* 475,00 € 475,00 €
Gesamt: 1.375,00 € 1.495,00 €
*Die Unterkunft umfasst fünf Übernachtungen + Frühstück + Tagungspauschale. Falls keine Übernachtung gebucht wird, fällt eine Tagungspauschale von 49,50 € pro Tag an. Darin enthalten sind fünf Mittagessen incl. Getränke und Pausengetränke wie Tee oder Kaffee.
Veranstaltungsort Hotel
„Haus Wilmers“ Hotel Nagel
Kirchplatz 9 Kirchplatz 8
46354 Südlohn 46354 Südlohn
Tel. 02862/7877 Tel. 02862/9804-0
Die Anreise wird am Vorabend bis 19.00 Uhr erwartet.