Automatenvollstreckung

Spielautomaten

mit /ohne Gewinnmöglichkeit in der Vollstreckung

19. Februar 2025 (in Siegen)

oder

02. September 2025 (in Werne)

Seminarinhalt:

Vergnügungssteuer, Gewerbesteuer, weitere vollstreckbare Geldforderungen…bei Speilautomaten ist die Vollstreckung „zum Greifen nah“. Oder?

Es sind hier die verschiedensten Konstellationen denkbar:

  • Der Aufsteller der Automaten ist Schuldner und Inhaber der Räume, oder nicht.
  • Der Inhaber der Räume ist Schuldner, ihm gehören die Automaten, oder nicht.
  • Die Automaten selbst sind geleast usw.
  • Wer rechnet den Inhalt der Automaten ab, wem stehen die Einnahmen zu?
  • Wer entleert die Automaten?
  • Welche Geldspielgeräte mit welchen Funktionen sind im Einsatz?
  • Bewertungsmöglichkeiten der Einnahmen durch die Behörde.
  • “Konsequenzen und Folgen“

Im Seminar werden neben den rechtlichen Möglichkeiten anhand praktischer Übungen an „echten“ Automaten umfassend Möglichkeiten und Grenzen einer Vollstreckung vorgestellt.

Schwerpunkte:

  • Vorstellung verschiedener Geldspielgeräte, körperlich und nicht abstrakt.
  • Rechtliche Möglichkeiten des Vorgehens unter Berücksichtigung der verschiedenen vertraglichen Varianten
  • Auffinden und Entnahme von Bargeld mit praktischen Übungen am Automaten
  • Handlungsempfehlungen bei Verweigerung des Zutritts, Widerstand gegen die Vollstreckung usw.
  • Verwertung der Erkenntnisse für weitere (Vollstreckungs-) Maßnahmen, wie weitere Pfändungen, Gewerbeuntersagung und Co.
  • Austausch der praktischen Erfahrungen und Diskussion

Teilnehmer:

Kolleginnen und Kollegen der Vollstreckungsbehörden

Referent/in:

Herr Peter Rothfuss, Stadtrechtsdirektor a. D., Ass. jur., Stuttgart

Herr Schepers, Behördenbeauftragter der Fa. ADP Gauselmann GmbH

Preis für          Mitglieder                 Nichtmitglieder
Seminar            180,00 €                            204,00 €
Unterkunft*     95,00 €                               95,00 €
Gesamt:          274,00 €                             299,00 €

*Die Unterkunft umfasst 1 Übernachtung + Frühstück + Tagungspauschale. Falls keine Übernachtung gebucht wird, fällt eine Tagungspauschale von 49,50 € pro Tag an. Darin enthalten sind 1 Mittagessen + 1 Getränk und Pausengetränke wie Tee oder Kaffee.

Veranstaltungsort im Februar

Dorint Parkhotel Siegen
Patmosweg 60, 57078 Siegen
tel: +49 (0) 271 77 00 960

Die Anreise wird am Vorabend bis 19.00 Uhr erwartet.

    Seminardatum (nicht Anreisetag!) und Seminarname
    eintragen (Pflichtfeld)

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Behörde (Pflichtfeld)

    Adresse der Behörde (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Mitglied BDVZ (Pflichtfeld)

    Übernachtung (Pflichtfeld)

    Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, Vorname und meine Dienststelle auf einer Teilnehmerliste im Vorfeld des Seminares an den Teilnehmerkreis versendet wird. (Pflichtfeld)

    JaNein

    Hiermit stimme ich den AGB's dieser Seite zu!

    Ich stimme zu

    Ihre Nachricht/Anmerkungen