Abnahme der Vermögensauskunft
durch die Vollstreckungsbehörde
28. August 2024
Mit dem erfolgreichen Besuch des Seminars wird die erforderliche Befähigung zur Abnahme der Vermögensauskunft gem. 5.2.3.7 VV VwVG NRW erworben.
- Ablauf des Verfahrens zu Abnahme der Vermögensauskunft
- Inhalt des Vermögensverzeichnisses
- Sofortabnahme durch den Vollziehungsbeamten
- Der Termin im Büro
- Sicherheitsaspekte
- Nichterscheinen des Vollstreckungsschuldners
- Erkrankung des Vollstreckungsschuldners
- Eintragungsanordnung
- Eintragung von Personen mit Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz
- Korrekt Ermessensausübung im Rahmen der Eintragungsanordnung
Teilnehmer:
Kolleginnen und Kollegen aus dem Innen- und Außendienst
Referent/in:
Frau Sandra Peitz, Finanzministerium NRW
Preis für Mitglieder Nichtmitglieder
Seminar 165,00 € 189,00 €
Unterkunft* 85,00 € 85,00 €
Gesamt: 250,00 € 274,00 €
*Die Unterkunft umfasst 1 Übernachtung + Frühstück + Tagungspauschale. Falls keine Übernachtung gebucht wird, fällt eine Tagungspauschale von 45,00 € pro Tag an. Darin enthalten sind 1 Mittagessen + 1 Getränk und Pausengetränke wie Tee oder Kaffee.
Veranstaltungsort Hotel
„Haus Wilmers“ Hotel Nagel
Kirchplatz 9 Kirchplatz 8
46354 Südlohn 46354 Südlohn
Tel. 02862/7877 Tel. 02862/9804-0
Die Anreise wird am Vorabend bis 19.00 Uhr erwartet.